Allgemeine Geschäftsbedingungen Goodfox für Werbetreibende

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Werbetreibenden und der Goodfox GmbH, Calenberger Str. 18, 30926 Seelze, (nachfolgend: Goodfox) im Hinblick auf die Schaltung von Werbeanzeigen, Angeboten und/oder Unternehmenspräsentationen in dem von Goodfox betriebenen Social Sharing App Netzwerk (nachfolgend: Portal). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.2 Das Angebot von Goodfox zur Schaltung von Werbeanzeigen, Angeboten und Unternehmenspräsentationen richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Daher können Werbetreibende im Sinne dieser AGB ausschließlich Unternehmer sein.

1.3 Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit Goodfox in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

2. Gegenstand des Vertrages

2.1 Goodfox bietet dem Werbetreibenden die Möglichkeit nach Registrierung auf dem Portal von Goodfox Werbeanzeigen, sowie eine Unternehmenspräsentation und sonstige vergünstigte Angebote zu erstellen und diese auf dem Portal zu veröffentlichen. Die Registrierung und Nutzung des Portals ist für den Werbetreibenden kostenpflichtig. Die Teilnahmegebühren setzen sich zusammen aus einer monatlichen Grundgebühr und einer nutzungsabhängigen Gebühr in Höhe des sich aus der Preis- und Leistungsübersicht von Goodfox ergebenden prozentualen Anteil des Wertes der seitens des Werbetreibenden gegenüber den Nutzern des Portals angebotenen Ermäßigungen zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland. Die Höhe der gültigen Nutzungsgebühren wird im Rahmen des Registrierungsvorgangs angezeigt und kann jederzeit unter der URL:

https://wp.goodfox.de/gebuehrenliste

eingesehen werden.

2.2 Nutzerkonto
Um einen Zugang zu den Leistungen von Goodfox zu erhalten, muss der Werbetreibende sich in der von Goodfox mobilen Applikation oder auf der Website von Goodfox registrieren. Im Rahmen der Registrierung ist der Werbetreibende verpflichtet die abgefragten Unternehmensdaten wahrheitsgemäß anzugeben. Im Rahmen der Registrierung vergibt sich der Werbetreibende einen eigenen Nutzernamen und ein persönliches Passwort.

Im Rahmen der Registrierung erkennt der Werbetreibende diese AGB als verbindlich an.

Durch Absenden der Registrierung und bestätigen der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtigen Vertrag abschließen“ gibt der Werbetreibende ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzervertrages ab.

Goodfox kann den Nutzervertrag durch Einrichtung eines Nutzerkontos oder Versendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Nutzerkontos besteht nicht.

Das Nutzerkonto ist nicht auf Dritte übertragbar.

Ändern sich nach der Anmeldung die im Rahmen der Registrierung angegebenen Kontaktdaten, so ist der Werbetreibende selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.

Der Werbetreibende muss das selbst gewählte oder zugeteilte Passwort geheim halten und den Zugang zu seinem Nutzerkonto sorgfältig sichern. Werbetreibende sind verpflichtet, Goodfox umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Nutzerkonto von Dritten missbraucht wurde.

Goodfox wird das Passwort eines Werbetreibenden nicht an Dritte weitergeben und einen Werbetreibenden nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

Werbetreibende haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Nutzerkontos vorgenommen werden. Hat der Werbetreibende den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten

nicht vorliegt, so haftet der Werbetreibende nicht.

3. Werbenetzwerk

3.1 Unternehmenspräsentation

Nach erfolgter Registrierung und Abschluss des kostenpflichtigen Vertrages zur Teilnahme an dem von Goodfox betriebenen Portal, kann der Werbetreibende sein Unternehmen durch Erstellung einer Unternehmenspräsentation den Nutzern des Portals von Goodfox präsentieren. In diesem Rahmen werden zur Präsentation des Unternehmens des Werbetreibenden die Adressdaten des Unternehmens und die sonstigen im Rahmen der Unternehmenspräsentation hinterlegten Inhalte veröffentlicht und der Werbetreibende wird im Rahmen der Suchfunktion im jeweiligen Postleitzahlengebiet angezeigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzeigereihenfolge besteht nicht.

3.2 Veröffentlichung von Preisnachlässen im Rahmen von Angeboten für bestimmte Waren- und Dienstleistungen
Der Werbetreibende hat weiterhin die Möglichkeit Angebote seines Unternehmens für bestimmte Waren- und/oder Dienstleistungen auf dem Portal von Goodfox zu veröffentlichen.

Hierfür erstellt der Werbetreibende ein Angebot für eine bestimmte Ware- und/oder Dienstleistung, die der Werbetreibende den Nutzern des Portals von Goodfox vergünstigt anbieten möchte. Die Vergünstigungen werden seitens des Werbetreibenden in Form von Preisnachlässen gewährt. Mithin kann der Werbetreibende für eine von dem Werbetreibenden festzulegende Anzahl von bestimmten Waren oder Dienstleistungen eine bestimmte Anzahl von im Wert festgelegten Preisnachlässen festlegen, die die gewählten Nutzergruppen des Portals sodann für einen vom Werbetreibenden festzulegenden Zeitraum beanspruchen können. Der Preisnachlass wird gewährt, wenn der Nutzer das Angebot bzw. dessen Inanspruchnahme bei dem Werbetreibenden vorlegt.

Der Werbetreibende verpflichtet sich gegenüber dem Nutzer von Goodfox den Preisnachlass in der angebotenen Höhe für den Zeitraum vom Werbetreibenden festgelegten Zeitraum ab Beanspruchung des Angebots durch den Nutzer des Portals zu gewähren. Mit der Beanspruchung des Preisnachlasses durch den Nutzer wird die Ware- oder Dienstleistung für den Nutzer von Goodfox für den vom Werbetreibenden festgelegten Zeitraum verbindlich reserviert, so dass der Werbetreibende verpflichtet ist, die beanspruchte Ware- und/oder Dienstleistung für den Zeitraum des Angebots und den festgelegten Zeitraum nach

Beanspruchung des Angebots durch den Nutzer von Goodfox stets in der Menge der angebotenen Waren- und/oder Dienstleistungen verfügbar zu halten.

3.3 Veröffentlichung von Preisnachlässen für vollständige Sortiment des Werbetreibenden

Der Werbetreibende hat ferner die Möglichkeit Preisnachlässe auf das gesamte Waren- und Dienstleistungsangebot des Werbetreibenden den Nutzern von Goodfox anzubieten. Zu diesem Zweck bietet der Werbetreibende den jeweiligen Nutzergruppen eine von diesem pro Nutzer festgelegte Preisnachlass in Euro an.

Der Werbetreibende legt insoweit in seinem Angebot eine bestimmten Preisnachlass in Euro und eine bestimmte Anzahl von Nutzern fest, welche diesen Preisnachlass einmalig beanspruchen können. Sobald ein Nutzer von Goodfox den festgelegten Preisnachlass in seinem Nutzerkonto für sich beansprucht, ist der Werbetreibende verpflichtet dem Nutzer des Portals bei Nachweis der Beanspruchung des Preisnachlasses für einen vom Werbetreibenden bei Erstellung des Angebots festzulegenden Zeitraum ab der Beanspruchung des Preisnachlasses durch den Nutzer des Portals die Inanspruchnahme von Waren- und Dienstleistungen im Gegenwert des in Euro festgelegten Preisnachlasses zu ermöglichen und diesen auf den Bruttoverkaufspreis der vom Nutzer aus dem Waren- und Dienstleistungsangebot des Werbetreibenden ausgewählten Waren und/oder Dienstleistungen zu gewähren.

3.4 Einlösung von Ermäßigungen von Goodfox bei dem Werbetreibenden (Diamantmünzen)

Goodfox behält sich vor, um das Portal bei den Nutzern zu bewerben und zur Steigerung der Reichweite, eigene Angebote, sog. Diamantmünzen zu veröffentlichen. Auch die Diamantmünzen haben den Gegenwert in Höhe von einem Euro auf den jeweiligen Bruttoverkaufspreis der Waren und Dienstleistungen der Werbetreibenden von Goodfox. Der Werbetreibende verpflichtet sich den Nutzern des Portals bei Vorlage der Beanspruchung von Diamantmünzen durch den Nutzer des Portals die Inanspruchnahme von Waren- und Dienstleistungen im Gegenwert der Diamantmünzen zu ermöglichen bzw. einmalig einen Preisnachlass in Höhe der Anzahl der Diamantmünzen in Euro auf den Bruttoverkaufspreis der vom Nutzer aus dem Waren- und Dienstleistungsangebot des Werbetreibenden ausgewählten Waren und/oder Dienstleistungen zu gewähren.

Der den Nutzern bei Vorlage der Beanspruchung von Diamantmünzen durch den Werbetreibenden gewährte Preisnachlass wird dem Werbetreibenden im Rahmen der nächsten monatlichen Abrechnung von Goodfox gutgeschrieben und sofern dieser den Wert seitens des Werbetreibenden an Goodfox zu zahlenden Beträge übersteigt, dem Werbetreibenden ausgezahlt. Diamantmünzen haben eine Gültigkeit von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Beanspruchung durch den Nutzer.

4. Laufzeit und Kündigung

4.1 Kündigung der Teilnahme des Werbetreibenden an dem von Goodfox betriebenen Portal

Der Vertrag zur Teilnahme an dem von Goodfox betriebenen Portal wird für eine Laufzeit von 6 Monaten beginnend ab Vertragsschluss geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Die Kündigung kann unter Angabe des Namens des Nutzerkontos per E-Mail an

oder per Post oder Telefax an

Goodfox GmbH Calenberger Str. 18 30926 Seelze

erfolgen.

goodfox-ug@web.de

Nach Wirksamwerden der Kündigung wird die Unternehmenspräsentation des Werbetreibenden gelöscht. Noch nicht vollständig abgewickelte Werbemaßnahmen werden auch nach dem Wirksamwerden der Kündigung nach den Bestimmungen des Vertrages seitens der Vertragsparteien abgewickelt.

4.2 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5. Preise, Zahlung

5.1 Entgelte für kostenpflichtige Leistungen von Goodfox ergeben sich aus der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht, die unter URL https://wp.goodfox.de/gebuehrenliste abgerufen werden kann.

5.2 Alle Preise von Goodfox verstehen sich zzgl. jeweils gültigen der USt. der Bundesrepublik Deutschland.

5.3 Die Rechnungen von Goodfox sind mit deren Zugang zur Zahlung fällig und innerhalb einer Frist von 10 Tagen ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto von Goodfox zahlbar. Etwaig sich nach Verrechnung der Geühren ergebende Erstattungen aufgrund der Einlösung von Diamantmünzen erfolgen innerhalb von 10 Tagen Erstellung der Abrechnung auf die seitens des Werbetreibenden angegebene Kontoverbindung.

6. Allgemeine Grundsätze

6.1 Die Werbetreibenden sind verpflichtet, bei der Nutzung des Portals und der Erstellung zu veröffentlichender Inhalte die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Werbetreibenden sicherzustellen, dass die von dem Werbetreibenden eingestellten oder zur Einstellung an Goodfox übermittelten Inhalte und Angebote rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

6.2 Der Werbetreibende übernimmt die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere verpflichtet sich der Werbetreibende ein den Anforderungen des § 5 TMG genügendes Impressum zum Abruf vorzuhalten und bei der Erstellung von eigenen zu veröffentlichenden oder zur Veröffentlichung an Goodfox übermittelten Inhalten nicht gegen geltendes Marken-, Kennzeichen-, Urheber- und Wettbewerbsrecht oder Persönlichkeitsrechte Dritter zu verstoßen. Darüber hinaus dürfen die seitens des Werbetreibenden verwandten Texte, Lichtbilder, Logos etc. nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

6.3 Der Werbetreibende verpflichtet sich ausschließlich Leistungen zu bewerben, die dieser im jeweils festgelegten räumlichen Bereich tatsächlich selbst anbieten kann und diese Waren und Leistungen für den Zeitraum des Veröffentlichungszeitraums des Angebots und den im Angebot festgelegten Zeitraum der Beanspruchung des Angebots durch den Nutzer verfügbar zu halten.

6.4 Goodfox behält sich das Recht vor, diese Grundsätze zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies den Werbetreibenden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Goodfox zumutbar ist.

6.5 Goodfox macht sich die von den Werbetreibenden eingestellten Inhalte nicht zu eigen und wird nicht Vertragspartner etwaiger durch das Portal von Goodfox angebahnter Verträge.

6.6 Der Werbetreibende verpflichtet sich seitens Goodfox von den das Angebot des Werbetreibenden beanspruchenden Nutzern ausschließlich zum Zwecke der dieses Angebot betreffenden Kommunikation zu nutzen. Eine allgemeine Nutzung zu Werbezwecken ist nicht gestattet.

7. Verantwortlichkeit der Werbetreibenden/ Freistellung

7.1 Der Werbetreibende gewährleistet, dass die von ihm auf dem Portal von Goodfox verwendeten bzw. eingestellten oder zur Einstellung an Goodfox übersandten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, ihm ein entsprechendes Nutzungs- /Verwertungsrecht eingeräumt worden ist und dass diese Inhalte kein geltendes Recht verletzen. Ferner stellt der Werbetreibende Goodfox von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund einer behaupteten Rechtsverletzung, die durch einen schuldhaft vorgenommenen Werbeeintrag oder ein anderes Angebot auf der Portal von Goodfox eingetreten sein sollen, gemacht werden, frei.

7.2 Der Werbetreibende räumt Goodfox an den von diesen auf dem Portal von Goodfox eingestellten oder zur Einstellung übermittelten Inhalten ein einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung und notwendigen Speicherung, inklusive der Speicherung von Backups ein.

7.3 Goodfox verpflichtet sich, die seitens des Werbetreibenden zur Verfügung gestellten Inhalte nur im Rahmen des vertraglich bestimmten Zwecks zu nutzen.

8. Sanktionen, Sperrung und Kündigung

8.1 Goodfox kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Werbetreibender im Rahmen der Nutzung des Portals von Goodfox gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder die allgemeinen Grundsätze von Goodfox verletzt oder wenn Goodfox ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer des Portals vor betrügerischen Aktivitäten:

a) Löschen von Werbeprofilen, Angeboten oder Teilen von Profilen oder Angeboten (inklusive Fotos und Texten)
b) Verwarnung von Werbetreibenden
c) Be-/Einschränkung der Online-Services von Goodfox

d) Vorläufige Sperrung e) Endgültige Sperrung

8.2 Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt Goodfox die berechtigten Interessen des betroffenen Werbetreibenden, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Werbetreibende den Verstoß nicht verschuldet hat.

9. Haftungsbeschränkungen

Goodfox haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Goodfox haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Goodfox haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Werbetreibende regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet Goodfox jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Goodfox haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Goodfox.

10. Unterbrechung/ Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

10.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des Portals von Goodfox sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

10.2 Die Überwachung der Grundfunktionen des Portals von Goodfox erfolgt täglich. Die Wartung der des Portals von Goodfox ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 16:00 Uhr gewährleistet.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Niedersachsen.

Goodfox wird den Werbetreibenden von längerfristigen Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

10.3 Die Verfügbarkeit des Portals von Goodfox beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

11. Datenschutzbestimmungen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Goodfox, welche unter der URL https://https://wp.goodfox.de/datenschutz und in der mobilen App von Goodfox abgerufen werden können.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht als anwendbar. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

12.3 Soweit einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.